Sterbegeld von Versicherungen ist nicht einkommensteuerpflichtig wenn es als Einmalzahlung ausgezahlt wird
Das Finanzgericht Baden Württemberg (Aktenzeichen: 4 K 1203/11) hat entschieden, dass Sterbegeld von Versicherungen dann nicht einkommenssteuerpflichtig ist, wenn es als Einmalbetrag ausgezahlt wird. Die Klägerin bezog im Jahr 2008 nach dem Tod ihres Ehemannes neben einer laufenden Rente ein Sterbegeld in Höhe von 3.097,20 EUR. Davon wollte das Finanzamt den Besteuerungsanteil von 56 % …