Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung bei der nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie
Mit Urteil vom 8. April 2014 IX R 45/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auf ein (umgeschuldetes) Anschaffungsdarlehen gezahlte nachträgliche Schuldzinsen auch im Fall einer nicht steuerbaren Veräußerung der vormals vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Der Kläger war an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) …