Schätzungsmethode des „Zeitreihenvergleichs“ nur unter Einschränkungen zulässig

Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat sich mit Urteil vom 25. März 2015 X R 20/13 zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt. Dabei handelt es sich um eine mathematisch-statistische Verprobungsmethode, bei der die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe des …