Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

Mit Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind. Voraussetzung ist, dass …