Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest
Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13. Juli 2016 VIII R 26/14 entschieden hat. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst …
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