Einkommensteuerpauschalierung nach § 37b EStG

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen vom 16. Oktober 2013 entschieden, dass unter die Pauschalierungsvorschrift in § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur Zuwendungen fallen, die (beim Empfänger) einkommensteuerbar und auch dem Grunde nach einkommensteuerpflichtig sind. Geschenke aus betrieblichem Anlass, die ein Unternehmen seinen Geschäftsfreunden gewährt, können bei diesen zu einkommensteuerpflichtigen Einnahmen führen. Gleiches gilt …