Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer sind steuerfrei

Urteil vom 17.10.12   VIII R 57/09 Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. Oktober 2012 VIII R 57/09 entschieden. Der Kläger war vom Amtsgericht in bis zu 42 Fällen als Betreuer …