Umsatzsteuer bei Verkäufen über Internet-Handelsplattformen (z.B. „eBay“)

Der XI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13 entschieden, dass derjenige, der planmäßig und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel in eigenem Namen über eine Internet-Handelsplattform verkauft, eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit ausübt. Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 …