Kosten für eine Burn-Out-Behandlung stellen steuerlich keine Werbungskosten dar

Mit Urteil vom 26.04.2013 hat das Finanzgericht München (Az. 8 K 3159/10) entschieden, dass Aufwendungen für eine psychosomatische Klinik keine Werbungskosten darstellen. Es handele sich nicht um eine typische Berufskrankheit. Burn-Out- Erkrankungen haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Nicht nur Profisportler wie Sebastian Deisler oder Sven Hannawald sind von der Krankheit betroffen, sondern auch …