Kosten für die Entfernung von Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie eines Kindes als außergewöhnliche Belastung
Sollte es der Fall sein, dass ein minderjähriges Kind an einer Birkenpollenallergie leidet und daraufhin Birken auf einem Wohngrundstück gefällt werden müssen, dann können die angefallenen Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dazu ist es zwingend erforderlich, einen Nachweis bezüglich der medizinischen Notwendigkeit im Sinne eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens einzuholen. Schließlich könnte das …