Fahrtenbuch muss über ein ganzes Jahr geführt werden

Das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 3589/09 E) entschieden, dass ein Fahrtenbuch über ein ganzes Jahr geführt werden muss. Ein nur zeitweise geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß.Der Kläger hatte erst im Mai angefangen, für sein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zur Trennung der privaten und dienstlichen Fahrten zu führen. Grund hierfür sei gewesen, dass sich nach der …