Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag
Ein Investitionsabzugsbetrag darf nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. März 2016 IV R 9/14 nicht allein deshalb versagt werden, weil der Antrag erst nach einer Außenprüfung gestellt wird. Die Steuervergünstigung kann danach entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung zur Kompensation eines Steuermehrergebnisses der Außenprüfung eingesetzt werden. Im Urteilsfall war bei einer landwirtschaftlich tätigen Personengesellschaft …
„Kompensation des Mehrergebnisses einer Außenprüfung durch Investitionsabzugsbetrag“ weiterlesen