Arbeitskleidung als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung, geht das? und was sagt die Finanzverwaltung?

Im folgenden Text werde ich ihnen erläutern warum unter gewissen Umständen bürgerliche Kleidung, als Werbungskosten nach § 9 EStG bei der Einkommenssteuererklärung anzuerkennen sind.   Grundsätzliches: „Werbungskosten sind Aufwändungen zur Erwerbung, Sicherunng und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.“ § 9 EStG Dieser Grundsatz ist die Gesetzeslage. …