„Cum-ex-Geschäfte“: Kein wirtschaftliches Eigentum des Anteilserwerbers

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am gestrigen 16. April 2014 über die vieldiskutierte Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“ entschieden, bekanntlich einem Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt (Rechtslage vor 2012). Konkret ging es um einen …