Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden

Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 21. November 2013 IX R 12/13 darüber entschieden, auf welche Weise eine zu hohe Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Gebäuden im Privatvermögen berichtigt werden kann, wenn die entsprechenden Steuerbescheide verfahrensrechtlich nicht mehr geändert werden können. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. …