Abgeltungsteuersatz bei der Gewährung eines Darlehens an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahe stehende Person
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2014 VIII R 31/11 entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungsteuersatz) nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 …