Verspätungszuschläge – So vermeiden Sie einen Verspätungszuschlag

Der Verspätungszuschlag ist neben dem Säumniszuschlag, dem Zwangsgeld und den Zinsen eine steuerliche Nebenleistung, wenn der Steuerpflichtige eine Frist versäumt. 

Der Zweck des Verspätungszuschlages liegt in der Sicherung eines zügigen und ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens. Er gilt als wirkungsvollstes finanzielles Druckmittel der Finanzverwaltung. Der Verspätungszuschlag ist im § 152 Abgabenordnung geregelt. 

Gegen denjenigen, der seine Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung oder einer Steuermeldung nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.

 Ein Verspätungszuschlag kann unter anderem festgesetzt werden:

  • Øbei Nichtabgabe einer Steuererklärung
  • Øbei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung

Höhe des Verspätungszuschlages:

Die Höhe des Verspätungszuschlages liegt immer in der Hand des Sachbearbeiters im Finanzamt. Ihr Sachbearbeiter hat einen Ermessensspielraum.

Wichtig: Der Sachbearbeiter darf nicht willkürlich einen Verspätungszuschlag festsetzen. Es gibt nämlich eine Höchstgrenze an der sich Ihr Sachbearbeiter im Finanzamt halten muss. Der Verspätungszuschlag darf 10 % der festgesetzten Steuer oder des festgesetzten Messbetrages nicht übersteigen. Auch Verspätungszuschläge über 25.000 Euro sind nicht zulässig.

So vermeiden Sie Verspätungszuschläge:

Verspätungszuschläge können Sie am einfachsten vermeiden, in dem Sie Ihre Steuererklärung pünktlich abgeben.

Steuertipp: Unter der Rubrik Steuertermine 2017 haben wir für Sie die Fristen zur Abgabe zusammengestellt. So verpassen Sie keinen Steuertermin und verhindern so einen Verspätungszuschlag.

Erlass von Verspätungszuschlägen

Der Steuerpflichtige kann zudem auch einen Erlass des Verspätungszuschlages aus Billigkeitsgründen stellen.

Ein solcher Fall könnte sein, wenn der Steuerpflichtige vermögenslos ist und unverschuldet in eine schlechte Lebenssituation geraten ist.

Steuertipp: Der Antrag auf Erlass des Verspätungszuschlages kann auch gestellt werden, wenn der Verspätungszuschlag bereits bezahlt wurde und nun eine Rückerstattung erfolgen soll.

Auch bei erstmaliger verspäteter Abgabe, werden viele Sachbearbeiter von einem Verspätungszuschlag absehen. Legen Sie daher in jedem Fall Einspruch ein und erläutern Sie, warum Sie ausnahmsweise Ihre Steuererklärung verspätet abgegeben haben.