Pflichtangaben in einer ordnungsgemäßen Rechnung

In den letzten Monaten haben wir mehrere Anfragen erhalten, ob wir nicht mal ganz allgemein erklären könnten, wie eine ordnungsgemäße Rechnung für steuerliche Zwecke aussehen muss. Dieser Bitte sind wir nun gefolgt. Im folgenden Text haben wir zusammengefasst, welche Angaben zwingend in einer Rechnung gehören.

Wichtig: Erhalten Sie eine Rechnung, prüfen Sie ob alle Pflichtangaben in der Rechnung enthalten sind. Nur so sind Sie berechtigt, Vorsteuerbeträge beim Finanzamt geltend zu machen.  

 

Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name Ihres Unternehmens
  • Vollständige Anschrift Ihres Unternehmens
  • Name des Leistungsempfängers
  • Vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihrer Firma
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Rechnungsnummer

  Wichtig: Die Rechnungsnummer darf nur einmalig vergeben werden.

  • Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder der Leistung
  • Höhe des Entgeltes:

   Die Höhe des Entgeltes muss für verschiedene Steuersätze und für jede Steuerbefreiung

   gesondert ausgewiesen werden.

   Beispiel Hotelrechnung: Übernachtung (7%): 60 Euro, Frühstück (19 %) 7,50 Euro

  • Steuersatz
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung
  • Bei Werklieferungen und Grundstücksleistungen an Privatpersonen:Hinweis auf die 2-jährige Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.