Zivilprozesskosten nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar

Zivilprozesskosten sind Aufwendungen, die beim Führen eines privaten Rechtsstreites entstehen. Seit dem 01.07.2013 (Artikel 2 G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809) hat der Gesetzgeber den Gesetzestext zu den außergewöhnlichen Belastungen (§ 33 Abs.2 EStG) geändert und ergänzt. Die Zivilprozesskosten werden ab dem Veranlagungszeitraum 2013 weiterhin steuerlich nicht anerkannt. Es gibt jedoch eine Ausnahme in …