Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren

Unternehmer können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug auch aus den von Insolvenzverwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen. Dies hat der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 15. April 2015 V R 44/14 entschieden. Im Streitfall ging es um eine Einzelunternehmerin, die Umsätze mit Recht auf Vorsteuerabzug ausgeführt hatte. Über ihr Vermögen …