Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz bei Hochzeit- und Trauerreden

Hochzeits- und Trauerredner können unter bestimmten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz als ausübende Künstler in Anspruch nehmen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 3. Dezember 2015 V R 61/14 entschieden hat. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % erfasst auch die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender …