Keine Umsatzsteuerermäßigung für Stundenhotels

Das Finanzgericht Düsseldorf (AZ 1 K 2723/10 U) hat ein interessantes Urteil gefällt. Die Umsätze eines Stundenhotels unterliegen dem vollen Steuersatz von 19 %. Hintergrund der Klage: Hotelübernachtungen unterliegen seit dem Jahr 2010 eigentlich nur noch dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Lediglich das Frühstück im Hotel und angemietete Parkplätze müssen mit dem vollen Steuersatz …