Haushaltsnahe Dienstleistung: Versorgung und Betreuung eines Haustieres begünstigt

Mit Urteil vom 3 September 2015 VI R 13/15 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) begünstigt sein kann.   Die Kläger ließen während des Urlaubs ihre Hauskatze von der …