Kosten für eine Feier mit mehreren Anlässen steuerlich geltend machen?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Feier mit mehreren Anlässen nicht steuerlich geltend gemacht werden dürfen und damit keine Werbungskosten darstellen. Im verhandelten Fall wurde ein Steuerpflichtiger 30 Jahre und feierte dieses gleichzeitig mit der Bestellung zum Steuerberater. Zu diesem Anlässen mietete er Räumlichkeiten an. Verwandte, Freunde, Bekannte sowie Arbeitskollegen kamen zu …