Umsatzsteuer: Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste

Urteil vom 24.04.13   XI R 3/11 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 24. April 2013 (XI R 3/11) entschieden, dass bei Übernachtungen in einem Hotel nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Frühstücksleistungen an Hotelgäste gehören nicht dazu; sie sind mit dem Regelsteuersatz von …