Eingetragene Lebenspartnerschaften dürfen Ehegattensplitting erhalten

Heute hat das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 909/06) in Karlsruhe das Recht der Homosexuellen gestärkt. Zukünftig dürfen auch eingetragene Lebenspartnerschaften das günstigeren Ehegattensplitting in Anspruch nehmen. Diese Vergünstigung konnten bisher nur Ehegatten geltend machen. Dieses sei jedoch verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun eine Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenenen Lebenspartnerschaften. Eine Gesetzesänderung ist wohl schon auf dem …