Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Steuerklasse II

Seit dem 01.01.2004 können alle Alleinerziehenden statt dem Haushaltsfreibetrag einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, welcher im § 24b Einkommensteuergesetz geregelt ist, beantragen. Somit können Sie im Kalenderjahr einen Betrag von 1.308 Euro von Ihren Einkünften abziehen. Dieser Entlastungsbetrag ist zudem auch schon in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt und entspricht der Steuerklasse II. Dadurch erhalten Alleinerziehende mit der …