Steuertipp: Werbungskosten in einer Berufsausbildung

Werbungskosten sind grundsätzlich alle Aufwendungen zur Erwerbung, zur Sicherung, zur Erhaltung der Einnahmen. Diese Werbungskosten können von den Einnahmen abgezogen werden und mindern so Ihre Einkünfte.

Gerade in Berufen mit hohen Ausbildungskosten sollten Sie darauf achten, kostenintensive Ausbildungen steuerlich abzusetzen. Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können bis zu einem Betrag von 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) im Kalenderjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Wer eine duales Studium macht oder sich in seinem Beruf fort- oder weiterbildet, kann sogar sämtliche Kosten von der Steuer absetzen, da diese Aufwendungen nicht auf 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) begrenzt sind.