Ehrenamt unverzichtbar – Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale

Dem Ehrenamt kommt gerade in der heutigen Gesellschaft eine immer wichtiger werdende Bedeutung zu. Viele Bürger- und Bürgerinnen engagieren sich Tag für Tag für kein oder wenig Geld in Kirchen, Vereinen oder Verbänden. Nun hat der Bundestag den wichtigen Änderungen im letzten Jahr zugestimmt und das Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz verabschiedet.
 
Dieses Gesetz vereinfacht das Steuerrecht für Verbände, Vereine und Institutionen, sorgt für mehr Flexibilität und auch finanziell lässt es den Bürger- und Bürgerinnen mehr Spielraum.
 
So wird die sogenannte „Übungsleiterpauschale“, die von jedem Bürger in Anspruch genommen werden kann, der Leitaufgaben übernimmt,  von 2.100 € auf 2.400 € jährlich erhöht und auch die sogenannte „Ehrenamtspauschale“, die als Vergütung für jegliche Tätigkeiten in Vereinen, kirchlichen, städtischen oder öffentlichen Trägern jährlich ausgezahlt wird, steigt von 500 € auf 720 €.
 
Fazit: Arbeiten Sie als eine ehrenamtliche Kraft zum Beispiel in einem Jugendzentrum, können Sie nun jährlich 220 € mehr als zuvor steuerfrei verdienen. Leiten Sie sogar eine Gruppe in diesem Jugendzentrum, sind es sogar 300 €, die Sie steuerfrei hinzuverdienen können.